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   BAG, 28.07.2020 - 1 ABR 18/19   

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BAG, 28.07.2020 - 1 ABR 18/19 (https://dejure.org/2020,20594)
BAG, Entscheidung vom 28.07.2020 - 1 ABR 18/19 (https://dejure.org/2020,20594)
BAG, Entscheidung vom 28. Juli 2020 - 1 ABR 18/19 (https://dejure.org/2020,20594)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • IWW

    § 87 Abs. 1 Nr. 3 BetrVG, § 253 Abs. 2 Nr. 2 ZPO, § 2 Abs. 1 BetrVG, § 87 Abs. 1, § 23 Abs. 3 BetrVG, § 87 Abs. 1 BetrVG

  • Wolters Kluwer

    Mitbestimmung des Betriebsrats nach § 87 Abs. 1 Nr. 3 BetrVG bei Duldung kollektiver Mehrarbeit durch den Arbeitgeber; Erfordernis der Einzelfallprüfung bei behaupteter Duldung von Überstunden durch den Arbeitgeber; Anforderungen an die drohende Wiederholungsgefahr bei ...

  • bag-urteil.com
  • rewis.io

    Duldung von Überstunden - Mitbestimmung des Betriebsrats

  • Betriebs-Berater

    Duldung von Überstunden und Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Mitbestimmung des Betriebsrats nach § 87 Abs. 1 Nr. 3 BetrVG bei Duldung kollektiver Mehrarbeit durch den Arbeitgeber

  • rechtsportal.de

    Mitbestimmung des Betriebsrats nach § 87 Abs. 1 Nr. 3 BetrVG bei Duldung kollektiver Mehrarbeit durch den Arbeitgeber

  • datenbank.nwb.de

    Duldung von Überstunden - Mitbestimmung des Betriebsrats

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • beck-blog (Kurzinformation)

    Mitbestimmung des Betriebsrats bei der Duldung von Überstunden

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Duldung von Überstunden - und die Mitbestimmung des Betriebsrats

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Duldung von Überstunden - Mitbestimmung des Betriebsrats

  • fgvw.de (Kurzinformation)

    Mitbestimmung des Betriebsrates bei Duldung von Überstunden

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA 2021, 1509
 
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (14)

  • BAG, 27.11.1990 - 1 ABR 77/89

    Unterlassungsanspruch des Betriebsrats nach § 23 Abs. 3 BetrVG

    Auszug aus BAG, 28.07.2020 - 1 ABR 18/19
    Zwar ist nicht nur die Anordnung, sondern ebenso die Duldung von Arbeitnehmern geleisteter Überstunden nach § 87 Abs. 1 Nr. 3 BetrVG mitbestimmungspflichtig, wenn ein kollektiver Tatbestand vorliegt (bereits BAG 22. Februar 1983 - 1 ABR 27/81 - zu B I 1 der Gründe, BAGE 42, 11; grds. BAG 27. November 1990 - 1 ABR 77/89 - zu B II 1 b der Gründe; bestätigt durch BAG 24. April 2007 - 1 ABR 47/06 - Rn. 18, BAGE 122, 127; vgl. ferner auch BAG 16. Juli 1991 - 1 ABR 69/90 - zu B II 1 der Gründe) .

    Entsprechend ist der Duldungstatbestand beispielsweise erfüllt, wenn Monat für Monat eine Vielzahl von Arbeitnehmern immer wieder in erheblichem Maße Überarbeit leistet und der Arbeitgeber diese Stunden "entgegennimmt und bezahlt" (BAG 27. November 1990 - 1 ABR 77/89 - zu A und B II 1 b der Gründe) oder es die betrieblich-organisatorischen Gründe bedingen, dass Arbeitnehmer häufig über das mitbestimmt festgelegte Schichtende hinaus arbeiten und diese Mehrarbeit "angenommen und vergütet" wird (vgl. BAG 22. Februar 1983 - 1 ABR 27/81 - zu A und B I 1 b der Gründe, BAGE 42, 11) .

  • BAG, 20.03.2018 - 1 ABR 70/16

    Mitbestimmung im Arbeitskampf - Mehrarbeitsanordnung

    Auszug aus BAG, 28.07.2020 - 1 ABR 18/19
    Die Herausnahme von notfall- oder arbeitskampfbedingten Sachverhalten ist eine unnötige (dazu BAG 20. März 2018 - 1 ABR 70/16 - Rn. 29, BAGE 162, 98) , wenngleich unschädliche Beschreibung der erstrebten Unterlassungsverpflichtung.

    Die Verletzungshandlung in der Vergangenheit indiziert die für den allgemeinen Unterlassungsanspruch notwendige Wiederholungsgefahr (vgl. BAG 20. März 2018 - 1 ABR 70/16 - Rn. 54, BAGE 162, 98) .

  • BAG, 22.02.1983 - 1 ABR 27/81

    Mehrarbeit - Betriebsratsmitbestimmung

    Auszug aus BAG, 28.07.2020 - 1 ABR 18/19
    Zwar ist nicht nur die Anordnung, sondern ebenso die Duldung von Arbeitnehmern geleisteter Überstunden nach § 87 Abs. 1 Nr. 3 BetrVG mitbestimmungspflichtig, wenn ein kollektiver Tatbestand vorliegt (bereits BAG 22. Februar 1983 - 1 ABR 27/81 - zu B I 1 der Gründe, BAGE 42, 11; grds. BAG 27. November 1990 - 1 ABR 77/89 - zu B II 1 b der Gründe; bestätigt durch BAG 24. April 2007 - 1 ABR 47/06 - Rn. 18, BAGE 122, 127; vgl. ferner auch BAG 16. Juli 1991 - 1 ABR 69/90 - zu B II 1 der Gründe) .

    Entsprechend ist der Duldungstatbestand beispielsweise erfüllt, wenn Monat für Monat eine Vielzahl von Arbeitnehmern immer wieder in erheblichem Maße Überarbeit leistet und der Arbeitgeber diese Stunden "entgegennimmt und bezahlt" (BAG 27. November 1990 - 1 ABR 77/89 - zu A und B II 1 b der Gründe) oder es die betrieblich-organisatorischen Gründe bedingen, dass Arbeitnehmer häufig über das mitbestimmt festgelegte Schichtende hinaus arbeiten und diese Mehrarbeit "angenommen und vergütet" wird (vgl. BAG 22. Februar 1983 - 1 ABR 27/81 - zu A und B I 1 b der Gründe, BAGE 42, 11) .

  • BAG, 10.04.2013 - 5 AZR 122/12

    Überstundenvergütung - Anordnung, Billigung und Duldung von Über-stunden

    Auszug aus BAG, 28.07.2020 - 1 ABR 18/19
    Die positive Kenntnis des Arbeitgebers von Überstundenleistungen durch Arbeitnehmer ohne Ergreifen von Gegenmaßnahmen deutet regelmäßig auf deren Duldung hin (vgl. für den Individualprozess der Vergütung von Überstunden BAG 10. April 2013 - 5 AZR 122/12 - Rn. 21 mwN) .
  • BAG, 12.03.2019 - 1 ABR 42/17

    Unterlassungsansprüche - unzulässige Rechtsausübung

    Auszug aus BAG, 28.07.2020 - 1 ABR 18/19
    Die Arbeitgeberin verkennt, dass der - ohnehin nicht prozess-, sondern materiell-rechtliche - Einwand der unzulässigen Rechtsausübung nach § 2 Abs. 1 BetrVG den Unterlassungsansprüchen des Betriebsrats aus § 87 Abs. 1 und § 23 Abs. 3 BetrVG nur in besonders schwerwiegenden und eng begrenzten Ausnahmefällen entgegenstehen kann (BAG 12. März 2019 - 1 ABR 42/17 - Rn. 41 ff., BAGE 166, 79) .
  • BGH, 14.12.2017 - I ZR 184/15

    Folgenbeseitigungsanspruch: Versicherer müssen Kunden über fehlerhafte Klauseln

    Auszug aus BAG, 28.07.2020 - 1 ABR 18/19
    In den Fällen der Unterlassung einer Duldung umfasst die Unterlassungsverpflichtung allerdings die Pflicht zur Vornahme von Handlungen zur Beseitigung des Duldungszustands, weil dem Unterlassungsgebot allein dadurch entsprochen werden kann (vgl. ausf. auch BGH 14. Dezember 2017 - I ZR 184/15 - Rn. 22 mwN) .
  • BAG, 29.04.2004 - 1 ABR 30/02

    Durchführung einer Betriebsvereinbarung über Gleitzeit

    Auszug aus BAG, 28.07.2020 - 1 ABR 18/19
    Eine nähere Konkretisierung dieser Maßnahmen kann und muss im Erkenntnisverfahren nicht verlangt werden (vgl. BAG 29. April 2004 - 1 ABR 30/02 - zu B IV 1 der Gründe, BAGE 110, 252) .
  • BAG, 14.11.2006 - 1 ABR 5/06

    Mitbestimmung bei Dienstreisen

    Auszug aus BAG, 28.07.2020 - 1 ABR 18/19
    Des Weiteren liegt eine vorübergehende Verlängerung der betriebsüblichen Arbeitszeit iSd. § 87 Abs. 1 Nr. 3 BetrVG vor, wenn das für einen bestimmten Wochentag regulär festgelegte Arbeitszeitvolumen überschritten wird (vgl. BAG 14. November 2006 - 1 ABR 5/06 - Rn. 32, BAGE 120, 162) .
  • BAG, 24.04.2007 - 1 ABR 47/06

    Vorübergehende Verlängerung der betriebsüblichen Arbeitszeit

    Auszug aus BAG, 28.07.2020 - 1 ABR 18/19
    Zwar ist nicht nur die Anordnung, sondern ebenso die Duldung von Arbeitnehmern geleisteter Überstunden nach § 87 Abs. 1 Nr. 3 BetrVG mitbestimmungspflichtig, wenn ein kollektiver Tatbestand vorliegt (bereits BAG 22. Februar 1983 - 1 ABR 27/81 - zu B I 1 der Gründe, BAGE 42, 11; grds. BAG 27. November 1990 - 1 ABR 77/89 - zu B II 1 b der Gründe; bestätigt durch BAG 24. April 2007 - 1 ABR 47/06 - Rn. 18, BAGE 122, 127; vgl. ferner auch BAG 16. Juli 1991 - 1 ABR 69/90 - zu B II 1 der Gründe) .
  • BAG, 22.10.2019 - 1 ABR 17/18

    Unterlassungsanspruch - Mitbestimmung des Betriebsrats bei der Arbeitszeit

    Auszug aus BAG, 28.07.2020 - 1 ABR 18/19
    Ausgehend von dem gebotenen anlassfallbezogenen Antragsverständnis (dazu zB BAG 22. Oktober 2019 - 1 ABR 17/18 - Rn. 15) geht es dem Betriebsrat um die Verpflichtung der Arbeitgeberin, die Duldung nicht mitbestimmter zeitlicher Überschreitungen der täglichen Schichtzeiten nach Ziff. IV Nr. 2.1 Buchst. a und Nr. 2.2 Buchst. a BV ArbZ iVm. deren Anlage 3 bzw. Anlage 4 zu unterlassen.
  • BAG, 29.09.2004 - 1 ABR 29/03

    Erweiterung der Mitbestimmung des Betriebsrats durch Tarifvertrag

  • BAG, 16.07.1991 - 1 ABR 69/90

    Vorübergehende Verlängerung der Teilzeitarbeit

  • LAG München, 21.03.2019 - 4 TaBV 57/18

    Unterlassungsanspruch des Betriebsrats bei der Duldung von Überstunden

  • ArbG München, 29.06.2018 - 36 BV 217/17

    Anordnung von Überstunden ohne vorherige Beteiligung des Betriebsrate - Verstoß

  • BAG, 04.05.2022 - 5 AZR 474/21

    Überstundenvergütungsprozess - Darlegungslast

    b) Das Landesarbeitsgericht ist deshalb bei seiner Entscheidung zu Recht von den vom Senat zur Darlegungslast des Arbeitnehmers für die arbeitgeberseitige Veranlassung und Zurechnung der Überstundenleistung aufgestellten Rechtssätzen ausgegangen (BAG 10. April 2013 - 5 AZR 122/12 - Rn. 15 ff.; sh. speziell zur Duldung von Überstunden auch BAG 28. Juli 2020 - 1 ABR 18/19 - Rn. 18 f., BAGE 171, 378) .
  • BAG, 08.03.2022 - 1 ABR 19/21

    Gemeinschaftsbetrieb - Auflösung einer Betriebsführungsgemeinschaft -

    Der auf die Unterbindung künftiger Verletzungshandlungen gerichtete allgemeine Unterlassungsanspruch setzt eine Wiederholungsgefahr voraus (vgl. etwa BAG 28. Juli 2020 - 1 ABR 18/19 - Rn. 24 mwN, BAGE 171, 378; 20. März 2018 - 1 ABR 70/16 - Rn. 54, BAGE 162, 98) .
  • BAG, 15.11.2022 - 1 ABR 15/21

    Aufhebung einer personellen Maßnahme - Beendigung der Maßnahme

    Nur ausnahmsweise können besondere Umstände das Verlangen als nicht schutzwürdig erscheinen lassen (BAG 28. Juli 2020 - 1 ABR 18/19 - Rn. 14, BAGE 171, 378) .
  • LAG Hessen, 06.03.2023 - 16 TaBV 85/22

    Rechtsschutzinteresse des Betriebsrats für einen Unterlassungsantrag nach § 23

    Es muss hinreichende Anhaltspunkte für das Fehlen gebotener Gegenmaßnahmen durch den Arbeitgeber geben, um dessen Untätigkeit als ein Hinnehmen werten zu können (Bundesarbeitsgericht 28. Juli 2020 -1 ABR 18/19- Rn. 19).
  • LAG Thüringen, 23.02.2022 - 4 TaBV 17/19

    Dienstpläne - Mitbestimmung des Betriebsrat - Inkraftsetzung - Rechtsmissbrauch

    Das gilt auch für solche Abweichungen vom Dienstplan, die auf Handeln der Arbeitnehmer*innen zurück gehen, soweit - wie hier - ein*e Arbeitgeber*in davon Kenntnis hat und dies über einen längeren Zeitraum duldet, indem er*sie trotz Möglichkeit, solches Verhalten zu unterbinden und damit die Betriebsvereinbarung(en) durchzuführen, nicht dagegen einschreitet (vgl. BAG 28.7.2020 - 1 ABR 18/19, NZA 2021, 1509).

    Wenn Sie trotz Kenntnis von diesen Abweichungen unter systematischer Erfassung dieser Arbeitszeiten und trotz Bestehens der Möglichkeiten hiergegen einzuschreiten nichts unternimmt, handelt sie durch dieses bewusste Dulden und Entgegennehmen der Arbeitsleistungen zu diesen nicht mitbestimmten Zeiten mitbestimmungswidrig (vgl. BAG 28.7.2020 - 1 ABR 18/19, NZA 2021, 1509).

  • LAG Hessen, 22.10.2021 - 10 Sa 104/21
    Die positive Kenntnis des Arbeitgebers von Überstundenleistungen durch Arbeitnehmer ohne Ergreifen von Gegenmaßnahmen deutet regelmäßig auf deren Duldung hin (vgl. BAG 28. Juli 2020 - 1 ABR 18/19 - Rn. 19, ZTR 2020, 733).
  • LAG Berlin-Brandenburg, 30.01.2024 - 8 TaBV 748/23
    Nur der Vollständigkeit halber weist die Beschwerdekammer darauf hin, dass die Wiederholungsgefahr bereits durch die Verletzungshandlung der Beteiligten zu 2) in Gestalt der Anordnungen mit E-Mail vom 26.01.2023 indiziert ist (vergleiche nur BAG 28.07.2020 - 1 ABR 18/19, NZA 2021, 1509, Randnummer 24; LAG Berlin-Brandenburg 06.01.2021 - 15 TaBVGa 1440/20, BeckRS 2021, 14386, Randnummer 26).
  • LAG Schleswig-Holstein, 02.11.2021 - 1 TaBV 13/21

    Beschlussverfahren, Unterlassungsantrag, Bestimmtheit, Globalantrag, Auslegung,

    Dieses Verständnis entspricht dem Gebot der rechtschutzgewährenden Antragsauslegung (BAG, Urteil vom 28.07.2020 - 1 ABR 41/18 - juris, Rn 11; BAG vom 28.07.2020 - 1 ABR 45/18 - BAG vom 22.09.2019 - 1 ABR 17/18 - zum Unterlassungsantrag des Betriebsrats bei Überstundenduldung: BAG vom 28.07.2020 - 1 ABR 18/19 -).
  • LAG Hessen, 03.03.2022 - 5 TaBV 47/21

    Unterlassung von Änderungen mitbestimmter Dienstpläne; Recht auf Unterlassung des

    Einzelne oder besonderen einmaligen Umständen geschuldete Abweichungen von Dienstplänen sprechen für sich gesehen nicht dafür, dass der Arbeitgeber diese hinnimmt (vgl. in diesem Zusammenhang: BAG, 28.07.2020 - 1 ABR 18/19 - OS 1, zit. nach juris, zum Begriff der Duldung).
  • ArbG Erfurt, 13.08.2021 - 7 BV 26/20

    Arbeitszeitenverlängerung mit Teilzeitbeschäftigten ohne Betriebsratszustimmung

    Eine nähere Konkretisierung dieser Maßnahmen kann und muss im Erkenntnisverfahren nicht verlangt werden (BAG, Urteil vom 28. Juli 2020, Az. 1 ABR 18/19).
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Rechtsprechung
   BAG, 08.07.2020 - 1 ABR 18/19   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2020,83567
BAG, 08.07.2020 - 1 ABR 18/19 (https://dejure.org/2020,83567)
BAG, Entscheidung vom 08.07.2020 - 1 ABR 18/19 (https://dejure.org/2020,83567)
BAG, Entscheidung vom 08. Juli 2020 - 1 ABR 18/19 (https://dejure.org/2020,83567)
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Kurzfassungen/Presse (2)

  • bund-verlag.de (Kurzinformation)

    Voraussetzungen für das Vorgehen gegen Überstunden für den Betriebsrat

  • bund-verlag.de (Kurzinformation)

    Anforderungen an den Betriebsrat für ein Vorgehen gegen Überstunden

Verfahrensgang

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